Medocare ist ein Beratungsunternehmen. Insofern liefern wir Ihnen auch Informationen zu Fragen, die allgemeine rechtliche Aspekte tangieren oder beinhalten.

Ein spezielle anwaltliche Beratung in konkreten Rechtstreitigkeiten hingegen leisten wir nicht. Zumindest nicht direkt – zwei Beispiele zur Veranschaulichung:

  1. Ein Chefarzt ist sich unsicher, wie er eine erbrachte Leistung gemäß GOÄ abrechnen darf.
    Hier versorgen wir ihn mit dem abrechnungsspezifischen Wissen, dass ihn vor eventuellen Regressansprüchen oder gar strafrechtlichen Konsequenzen (Abrechnungsbetrug wg. Falschabrechnung) schützen kann.
  2. Eine Chefärztin bittet uns in einem speziellen Fall darum, wie Sie gegen einen zahlungsunwilligen Patienten vorgehen kann.
    In diesem Fall müssten wir sie an einen Fachanwalt verweisen. Wir können aber die Suche nach einem kompetenten Juristen übernehmen.