Um es gleich deutlich zu sagen:
Der Ersteller einer Rechnung haftet für die Richtigkeit seiner Forderung – in jedem Fall. Dies bedeutet, das er sich zum Beispiel bei falscher Anwendung der GOÄ auch strafrechtlicher Konsequenzen ausgesetzt sehen kann. Dabei ist es oftmals nicht einmal von Belang, ob er sich der Unrichtigkeit seiner Abrechnung bewusst ist. Unwissenheit schützt auch hier nicht vor Strafe …
Vor diesem Hintergrund nehmen wir den Auftrag, Sie in Abrechnungsfragen sattelfest zu machen, sehr ernst. Wir recherchieren lieber einmal mehr, als einmal zuwenig. Zu Ihrer Sicherheit.
Wir bieten Ihnen Seminare in vielen Bereichen und zu etlichen Themen hinsichtlich der Liquidation im Gesundheitswesen. Falls Sie doch einmal eine Anforderung haben, die selbst für uns zu speziell sein sollte, dann sorgen wir für einen Spezialisten, der diese Aufgabe für uns übernehmen kann.